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Lechwecker mit Thomas Hellmann Aktuelle Sendung: Lechwecker

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Sabine und Andreas Duswald

Thomas-Morus-Str. 8

86916 Kaufering

Tel: 08191 429595

Studio Landsberg:

Hinter Anger 304

86899 Landsberg am Lech

Tel: 08191 940 91 92

 

Verantwortliche & Ansprechpersonen

 

Fotomaterial:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbesendungen auf  Radio Lechtal - 92,95 MHz

1. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt die schriftliche Erteilung des entsprechenden Sendeauftrags voraus. Der Sendeauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch Radio Lechtal verbindlich. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch nach der Ausstrahlung erfolgen.

2. Auf alle Aufträge gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio Lechtal. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Radio Lechtal behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge aufgrund ihrer Herkunft, des Inhalts, der Form oder ihrer technischen Qualität, insbesondere aus programmgestalterischen Gründen abzulehnen.

4. Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin von seinem Auftrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts hat der Auftraggeber von Radio Lechtal eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der stornierten Auftragsbruttosumme zu entrichten. Die Auftragsstornierung ist immer in Schriftform an Radio Lechtal zu richten.

5. Die Ausstrahlung der Werbesendung erfolgt unter den gleichen technischen Bedingungen wie die Ausstrahlung des von von Radio Lechtal produzierten Hörfunkprogramms. In diesem Rahmen gewährleistet Radio Lechtal die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Bei Selbstanlieferung der Werbespots auf Datenträgern oder per Email als Audiodatei ist Radio Lechtal nicht verpflichtet, die technische Qualität des Werbespots zu überprüfen.

6. Bei anerkannten Mängeln seitens von Radio Lechtal produzierter Sendungen gewährt Radio Lechtal die einmalige kostenfreie Wiederholung in technisch einwandfreier Form. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Vereinbarte Ausstrahlungstermine werden von Radio Lechtal nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden.

8. Fällt eine Werbesendung aus programm- oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet aus (z. B. wegen höherer Gewalt, nicht beeinflussbaren Störungen oder sonstiger Umstände), wird diese entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

9. Der Auftraggeber stellt in der Regel spätestens eine Woche vor Erstsendung übertragungsfähige Sendeunterlagen zur Verfügung. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.

10. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Sendeunterlagen ruhen, erworben hat. Der Auftraggeber stellt Radio Lechtal insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen mitzuteilen.

12. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbesendungen. Der Auftraggeber stellt Radio Lechtal von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher Art, frei.

13. Die Abwicklung des Sendeauftrags erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste Ihre Gültigkeit.

14. Tarif- oder Preisänderungen werden mindestens einen Monat vor In-Kraft-Treten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies unverzüglich nach Bekanntwerden der Preis- bzw Tarifänderung gegenüber von Radio Lechtal in Schriftform erklären. Der Preis (Tarif) ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbespots. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen. Für Änderungen bereits produzierter Werbespots trägt der Auftraggeber die Kosten.

15. Zahlungsbedingungen: Werbesendungen werden monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen sind acht Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen bis zur Fälligkeit können 2% Skonto vom Nettorechnungsbetrag gewährt werden. Radio Lechtal behält sich in Einzelfällen das Recht vor, Vorkasse zu verlangen.

16. Aufträge werden als Festaufträge angenommen. Aufträge von Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende, die das Produkt vertreiben, angenommen. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechend andere Dienstleistung für Ihren Auftraggeber erbringen – eine Agenturvergütung von maximal 15% auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Diese Agenturvergütung wird ausschließlich gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist.

17. Kommt der Auftraggeber während eines laufenden Auftrags in Zahlungsverzug, so ist Radio Lechtal berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung der offen stehenden Forderungen zurück zu stellen. Sofern der Auftraggeber bei Zahlungsverzug trotz nochmaliger Mahnung keine Zahlung leistet, ist Radio Lechtal berechtigt, vom Werbeauftrag zurückzutreten. Im Fall eines Zahlungsverzugs oder einer einvernehmlichen Stundung kann Radio Lechtal Verzugszinsen von 2 % p. a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer geringeren Belastung vorbehalten. Gleiches gilt für die Belastung mit einem höheren Zinssatz durch Radio Lechtal .

18. Gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass seine Daten bei Radio Lechtal gespeichert werden.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Landsberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.